Neuerungen aus dem Pflegestärkungsgesetz
Zum 01.01.2015 wurde das neue Pflegestärkungsgesetz in Kraft gesetzt. Damit sollen die Leistungen der Pflegeversicherung gestärkt und ausgeweitet werden.
Für Sie besteht nunmehr die Möglichkeit, die Angebote unseres ambulanten Dienstes in erweitertem Umfang zu nutzen.
Was bedeutet das konkret für die Inanspruchnahme von Leistungen in unserem FUD?
• Erweiterte Leistungen für Personen mit Pflegestufe „0“
Künftig können Leistungen der Verhinderungspflege in Höhe von 1.612 € jährlich für bis zu 6 Wochen in Anspruch genommen werden.
• Erweiterung der Zusätzlichen Betreuungsleistungen
- Die Leistungen werden erweitert um sogenannte Entlastungsleistungen, z.B. zur Unterstützung bei der Erledigung alltäglicher Aufgaben im häuslichen Bereich
- Alle Pflegebedürftigen (Pflegestufen 0 – III) haben neu Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Höhe von monatlich 104,00 €.
Hinweis: Mitglieder der AOK Plus müssen diese Leistung nicht gesondert beantragen, sondern können erbrachte Betreuungsleistungen bei der Pflegekasse abrechnen.
• Änderungen im Bereich der Verhinderungspflege/ Kurzzeitpflege
- Leistungen zur Verhinderungspflege werden erhöht auf 1.612 € jährlich für Kosten einer Ersatzpflege bis zu 6 Wochen.
- Leistungen der Verhinderungs- und Kurzzeitpflege können kombiniert werden. Künftig können bis zu 806 € des Kurzzeitpflegebetrages für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Natürlich stehen wir Ihnen für ausführliche Informationen zu den Neuerungen zur Verfügung. Rufen Sie uns bei Bedarf an, gern sind wir Ihnen bei der Beantragung der Leistungen behilflich (Tel. 03772 393917, Frau Schubert-Unger).
Weiter führende Informationen zum Thema erhalten Sie unter:
www.lebenshilfe.de (unter Themen und Recht/ Recht / Kranken- und Pflegeversicherung, Artikel „Änderungen in der Pflege zum 01.01.2015“)
www.bmg.bund.de (unter Pflege/ Pflegestärkungsgesetze/ Anpassung der Pflegeleistungen)