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Neuigkeiten Corona - Bereich Arbeit und Bildung (WfbM)

COVID-19
Information WfbM 29.01.2021
1) Öffnung der WfbM für Beschäftigte und Klienten
Entsprechend der sächsischen Coronaschutzverordnung haben wir derzeit nur für die Personen geöffnet, deren Betreuung und pflegerische Versorgung auch zeitweise nicht  durch  Eltern, Angehörige  oder sonstiges Betreuungspersonal sichergestellt werden kann.
Außerdem dürfen diejenigen betreuten Mitarbeiter zu uns kommen, die für den wirtschaftlichen Betrieb der Werkstatt für behinderte Menschen erforderlich sind.
Für alle anderen Beschäftigten und Klienten stellen wir die Betreuung über Anrufe, Briefe oder individuell vereinbarte Unterstützungsleistungen sicher. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an ihren Gruppenleiter / Ihre Gruppenleiterin oder an unseren Sozialdienst.

Frau Schubert-Unger:            Tel.: 03772 393917
Frau Rotbarth:                        Tel.: 03772 3939 81
Frau Gnüchtel:                       Tel.: 03772 3939 51
Frau Oelsner:                         Tel.: 03772 3939 12

Über Änderungen werden wir unsere Beschäftigten per Brief oder Anruf persönlich informieren.
Bleiben Sie bitte gesund und zuversichtlich und zögern Sie nicht, Ihre Fragen bei den regelmäßigen Anrufen Ihrer Gruppenleiter zu stellen.
Sie können uns natürlich bei Fragen, Sorgen oder Unterstützungsbedarf auch selbst jederzeit eine Email schreiben (kontakt@invitas.org) oder anrufen.

2) Verpflichtung zum Tragen von FFP2-Masken (oder vergleichbar) für Mitarbeiter und Gäste
Auf Grund der seit 28.01.2021 geltenden Vorschriften, gilt für unsere Kunden und Besucher ab sofort eine FFP2-Maskenpflicht.
Bitte beachten Sie diese Regelung auch für unsere Wäscherei und im SAMOCCA.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Arbeitsschutz- und Hygienekonzept.

Heiko Buschbeck
Geschäftsführer INVITAS gGmbH
Kontakt Sozialdienst

Frau Schubert-Unger Koordinatorin  
Tel. 0 37 72 / 39 39 17
Mail schubert@invitas.org  


Kontakt Fertigung

Herr Benjamin Höfer Produktionsleiter
Tel. 0 37 72 / 39 39 22
Mail hoefer
@invitas.org  

Wichtige Information auf Grund der Allgemeinverfügung zur Corona - Schutzverordnung des Freistaates Sachsen vom 11.12.2020
Wir freuen uns, dass unsere WfbM mit allen Außenstellen weiterhin geöffnet hat.
Alle Fahrdienste fahren wie gewohnt.
Die Besucher unseres Förder- und Betreuungsbereichs dürfen weiter zu uns kommen, wenn Eltern oder sonstige Angehörige die Betreuung und pflegerische Versorgung nicht oder nicht regelmäßig sicherstellen können.
Wenn Sie Betreuung benötigen, können Sie also am Montag wie gewohnt kommen.
Sprechen Sie sich bitte zeitnah mit Frau Rotbarth (03772 393981) über den Betreuungsbedarf ab.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte zu den gewohnten Zeiten an Frau Schubert-Unger, Leiterin Sozialdienst: 03772 3939 17
Wir wünschen Ihnen trotz der besonderen Herausforderungen eine schöne Adventszeit, Gesundheit und Zuversicht.
Schneeberg, 12.12.2020

Heiko Buschbeck
Geschäftsführer INVITAS gGmbH
Information für Besucher

Guten Tag,

danke, dass Sie uns mit Ihrem Besuch Ihr Vertrauen schenken.
Da wir bei unseren Leistungen keinen Sicherheitsabstand einhalten können, ist nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts von einem „höheren Infektionsrisiko“ auszugehen.
Um Sie und uns vor einer weiteren Ausbreitung von Covid-19 zu schützen, dokumentieren wir Ihren Aufenthalt bei uns. Dazu notieren wir Ihren Namen und Ihre Telefonnummer oder Ihre E-Mail-Adresse sowie die Zeit Ihres Aufenthalts.
So können wir Sie im Fall der Fälle informieren, wenn Sie während Ihres Aufenthalts bei uns mit  einer  infizierten  Person  Kontakt  hatten.  Sollte  bei  Ihnen  eine  Infektion  festgestellt werden, können wir entsprechend die anderen Personen über die Gefährdung informieren. Ihr Name wird in diesem Fall nicht genannt.
Erkrankt jemand aus unserem Team, kann es allerdings unter bestimmten Umständen erforderlich sein, Informationen an die zuständige Berufsgenossenschaft weiterzugeben, damit gegebenenfalls ein Versicherungsfall festgestellt und Leistungen erbracht werden können.
Ihre Daten werden spätestens nach 6 Wochen gelöscht. Sofern Aufbewahrungsfristen in einer Rechtsverordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt sind, beachten wir diese vorrangig.
Rechtsgrundlage für die Dokumentation ist Art. 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutzgrundverordnung  (DSGVO).  Ihnen  steht  das  Recht  auf  Beschwerde  bei  einer  Datenschutzaufsichtsbehörde zu.
Wir bitten Sie, Ihren Termin abzusagen, sofern bei Ihnen mögliche Covid-19-Symptome vorliegen oder Sie sich in Quarantäne befinden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

So schützen Sie sich vor dem Corona-Virus
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